Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung kann mehrere Bereiche abdecken. Die geläufigsten sind in diesem Fall Privatbereich, Arbeit und Beruf, Auto und Verkehr, Mieter und Hausbesitzer und Vermieter. Die einzelnen Bereiche werden wir Ihnen nachfolgend etwas erläutern:
Privatrechtsschutz
Dieser greift, wie der Name schon sagt, bei Angelegenheiten des privaten Lebensbereichs. Hierzu zählen zum Beispiel, Internet- oder Steuerrechtsschutz, die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
Arbeit und Beruf
Diese Kategorie deckt alle Streitigkeiten die das Angestelltenverhältnis des Versicherungsnehmer betrifft. Beispielsweise bei Aufhebungsverträgen.
Auto und Verkehr
Dieser Rechtsschutz dient dem Schutz im Straßenverkehr. Sie gilt für Eigentümer, Halter, Erwerber oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande, für Mieter von Kraftfahrzeugen zum vorübergehenden Gebrauch, Fahrer fremder Fahrzeuge, für Fußgänger, Radfahrer und als Fahrgast in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Mieter und Hausbesitzer
Diese Rechtsschutzform dient den Eigentümern von selbstgenutzen Wohneinheiten oder den Mieter bei Streitigkeiten bezüglich des Gründstücks oder Gebäuden. Aber auch bei Streitigkeiten mit Nachbarn ist diese Rechtsform zuständig.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Streitfall folgende Kosten:
Anwalts- und Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Gutachterkosten, bei Unterliegen Kosten des gegnerischen Anwalts, Zeugengelder, Korrespondenzanwaltskosten, Strafkautionen (allerdings nur im Ausland).
Grundsätzlich sollte beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung noch geklärt werden, ob der (Ehe-)Partner mitversichert werden soll.
Als Versicherungssumme kann in der Regel ein Betrag ab 100.000 Euro bis hin zum unbegrenzten Betrag sein und man kann wählen, ob eine Selbstbeteiligung im Schadensfall gewünscht ist oder nicht. Weiter Angaben, die man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung machen muss, sind das Geburtsjahr des Versicherungsnehmers und evtl. des Partners, ob man im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, oder ob man selbstständig tätig ist. Angaben über eventuelles Wohneigentum werden auch benötigt falls man diese Bereiche mit abdecken möchte.
Die meisten Versicherungsanbieter sind bereit, spezielle Verträge nach den Wünschen der Kunden abzuschließen und somit gewisse Bereiche umfangreicher abzudecken als andere.
Ist man bereit einen Vertrag mit mehreren Jahren Laufzeit abzuschließen, erhält man von einigen Versicherungsanbietern bis zu 15% Nachlass auf den Versicherungsbetrag.
