Kfz Versicherung
Ohne Kfz Versicherung geht es nicht. In Deutschland gehört Sie zu den wenigen Pflichtversicherungen, die jeder abschließen muss, um ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Pflicht ist aber nur die Haftpflichtversicherung, es bleibt jedem selbst überlassen, ob er eine zusätzliche Fahrzeugversicherung abschließen möchte. Diese ersetzt dann auch Schäden am eigenen Fahrzeug, je nach Versicherungsumfang nahezu alle (Vollkaskoversicherung) oder nur einige (Teilkaskoversicherung). In der Teilkasko Kfz Versicherung sind nur bestimmte Gefahren versichert, zum Beispiel Brand, Diebstahl und Kollisionen mit Tieren. In der Vollkasko werden darüber hinaus auch noch Schäden durch Vandalismus und Unfall ersetzt. Die Vollkaskoversicherung ist durch den besseren Deckungsumfang natürlich teurer als die Teilkasko, allerdings gerade bei neuen Fahrzeugen mehr als ratsam.
In der Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung gibt es ein Schadenfreiheits-System, durch das die Versicherungsprämien sinken oder steigen. Wenn ein Schaden verursacht wird, wird die Autoversicherung im Folgejahr teurer, bei Schadenfreiheit wird die Prämie gerade in den ersten Jahren günstiger. Diese sogenannten schadenfreien Jahre werden in Prozenten ausgedrückt und können auch von Versicherer zu Versicherer übertragen werden.
Neu sind seit einigen Jahren spezielle Deckungserweiterungen, mit denen Deckungslücken geschlossen werden. Dazu gehören zum Beispiel Fahrerschutz und Auslandsschadenschutz. Beim Fahrerschutz wird der Fahrer den Insassen des Fahrzeugs gleichgestellt und kann so auch bei selbstverschuldeten Unfällen Leistungen aus der eigenen Haftpflichtversicherung erhalten. Der Auslandsschadenschutz macht immer dann Sinn, wenn das Fahrzeug häufiger im Ausland bewegt wird. Kommt es dann zu einem Schaden mit einem ausländischen Fahrzeug, kümmert sich der deutsche Versicherer komplett um die Abwicklung nach deutschem Recht. Das ist gerade in osteuropäischen Ländern wichtig, wenn die Kommunikation mit dem Unfallgegner schwierig oder gar unmöglich ist.
Die KFZ Versicherung gehört zu den Versicherungen, die von den Deutschen am häufigsten gewechselt wird. Einige suchen jedes Jahr den günstigsten Anbieter heraus und das kann sich richtig lohnen. Die Kündigungsfrist beträgt bei der Kfz Versicherung gerade einmal einen Monat, bis zum 30.11 eines Jahres kann sie regulär gekündigt werden. Wenn der Versicherer die Prämien zum Jahreswechsel erhöht, kann sogar im Zeitraum von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung außerordentlich gekündigt werden. Allerdings sind seit Mitte 2009 nicht mehr alle Kfz Versicherungen zum 01.01 kündbar. Branchenriesen wie die Allianz sind dazu übergegangen, stets eine Laufzeit von einem Jahr anzubieten, d.h. ein Vertrag, der am 20.09 beginnt, läuft erst am 20.09 im Folgejahr aus. Dadurch wird die Rabattschlacht zum Jahresende umgangen. Es ist davon auszugehen, dass andere große Kfz Versicherer dem Beispiel der Allianz folgen werden.
Eine Rechtsschutzversicherung sollte als Kombination zur Kfz Versicherung, für den Fall eines Rechtsstreits, abgeschlossen werden
