Autoversicherung
Wer ein Kraftfahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zulassen möchte, benötigt eine Autoversicherung. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne eine solche Autoversicherung, der Name deutet es schon an, darf in Deutschland kein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen geführt werden. Sie schützt den Fahrzeugbesitzer vor Haftungsansprüchen, die aus Unfällen mit seinem Fahrzeug von Geschädigten erhoben werden.
Der bis dahin schwerste Unfall durch Kraftfahrzeuge mit einer Schadenshöhe von etwa 35 Millionen Euro geschah 2004 auf der A4 in Nordrhein Westfalen. Hier war ein Pkw auf nasser Fahrbahn durch unangemessene Geschwindigkeit, also durch ein Fehlverhalten des Fahrers, ins Schleudern geraten und hatte einen Tanklastzug von einer Brücke gedrängt. Der darauf hinentstandene Brand führt zu so schweren Beschädigungen an der Überführung, dass diese neu aufgebaut werden musste. Diese, für den Fahrzeugbesitzer nicht zu bezahlende Forderungen, werden durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Oft wird bei einem Unfall das eigene Fahrzeug beschädigt. Diese Schäden können dann durch eine freiwillige Kaskoversicherung reguliert werden. Die Teilkaskoversicherung kommt dabei für Schäden aus den sogenannten Elementarereignissen auf. Dazu zählen beispielsweise Unfälle mit Wild, Glasbruch, Schäden durch Brand, Sturm und Wasser oder Einbruchsdiebstahl. Eine Vollkaskoversicherung erstattet den Zeitwert des Fahrzeuges nach einem selbst verschuldeten Unfall. Eine Selbstbeteiligung bei einer KFZ Versicherung senkt die Beiträge bei diesen freiwilligen Versicherungen.
Seit der Liberalisierung des europäischen Versicherungsmarktes gibt es schätzungsweise einige einhundert unterschiedliche Versicherungstarife im Bereich Autoversicherung. Der mühevolle Vergleich der Beiträge bringt an den Tag, zwischen den preiswertesten und den teuersten Gesellschaften liegen manchmal bis zu 200 Euro Unterschied. Die Höhe der Prämie wird vom Fahrzeug, vom Zulassungsbezirk, vom Schadensfreiheitsrabatt (hier werden die unfallfreien Jahre berücksichtigt) und von den Fahrern bestimmt. Mittlerweile bieten fast alle Fahrzeughersteller über eigene Gesellschaften Fahrzeugfinanzierung und Versicherung aus einer Hand, eine für den Kunden einfache und übersichtliche Lösung. Nach wie vor verkaufen die großen Gesellschaften Autoversicherungen im klassischen Außendienst. Hier muss der Versicherungsnehmer Klinken putzen und die Angebote selbst vergleichen. Dazu benötigt er lediglich seinen Fahrzeugschein und die Police aus dem Vorjahr.
Seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit erfreuen sich online Autoversicherungen. Diese Gesellschaften verzichten auf einen teuren Außendienst und können ihre Tarife so preiswerter anbieten. Hier helfen eine Reihe von Vergleichsrechnern, den richtigen Vertrag zu finden und optimal auf die persönlichen Verhältnisse abzustimmen.
Ein wichtiger Termin bei der Autoversicherung ist der 30.11. eines jeden Jahres. Bis zu diesem Tag muss ein bestehender Vertrag gekündigt werden, wenn zum 1. Januar eine neue Autoversicherung starten soll. Danach hat der Versicherungsnehmer noch ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die Gesellschaft die Tarife erhöht.
Ebenfalls dürfte eine Rechtsschutzversicherung eine gute Kombination zur Autoversicherung darstellen.
