Lebensversicherung
Um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter beibehalten zu können, bietet sich die Vorsorge (Renten - Vorsorge) in Form einer Lebensversicherung an.
Generell wird hier unterschieden zwischen einer konventionellen, kapitalbildenden Lebensversicherung und einer fondgebundene Lebensversicherung.
Welche Variante für den Einzelnen hier die Richtige ist, bedarf einer gründlichen Überlegung.
Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung ist die garantierte Ablaufleistung von vornherein festgelegt. Die Verzinsung ist eher gering und ebenso gering fallen wahrscheinlich die Schlussüberschüsse aus. Von Vorteil ist allerdings, dass es sich eben um eine garantierte Leistung handelt, mit der der Versicherte fest planen kann.
Bei der fondgebundenen Lebensversicherung dient nur ein Teil des Beitrags zur Abdeckung des Risikos im Todesfall - die Todesfallleistung ist auch hier vorher festgelegt. Ein Teil des Beitrages wird in Fonds investiert. Weil aber die Werte von Investmentfonds stark marktabhängig sind, gibt es für diese Variante der Lebensversicherung keine garantierte Ablaufleistung.
Das bedeutet für den Versicherten, dass er bei einer günstigen wirtschaftlichen Entwicklung eine deutlich höhere Ablaufleistung erhalten kann. Allerdings sind bei der fondgebundenen Lebensversicherung auch Verluste nicht auszuschließen.
Da es besonders in den letzten Jahren immer wieder zu solchen Verlusten gekommen ist, bieten viele Versicherer heute eine Variante der fondgebundenen Lebensversicherung an, die sogenannte Beitragserhaltungsgarantie. Hier wird dem Versicherten garantiert, dass er im Minimum die eingezahlten Beiträge als Ablaufleistung zurückbekommt.
Damit ist zumindest sichergestellt, dass sich der mögliche Verlust für den Versicherten in Grenzen hält.
Welche Variante auch immer gewählt wird, eine garantierte Todesfallleistung beinhaltet jeder dieser Verträge und das ist im Hinblick auf die Versorgung von Hinterbliebenen ebenfalls ein sehr wichtiger Faktor.
Bei der Tarifgestaltung der einzelnen Versicherungen gibt es so viele unterschiedliche Möglichkeiten, dass es für einen Laien schwer zu durchschauen ist. So kann man zum Beispiel auch seine vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen in einer Lebensversicherung anlegen und diese mit Teilauszahlungen nach 12, 16 und 20 Jahren ausführen lassen.
Eine weitere, besonders steuerlich optimierte Möglichkeit ist es, eine Lebensversicherung als Direktversicherung über den Arbeitgeber abzuschließen. Hier fungiert der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer ist versicherte Person und die Beiträge werden direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen. Damit sparen beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei den Sozialabgaben.
Und noch eine besondere Form der Lebensversicherung gibt es: Die Sterbegeld- oder Bestattungsvorsorgeversicherung. Die Sterbegeldversicherung ist beitragspflichtig bis zum 85. Lebensjahr, danach fallen keine Beiträge mehr an. Ausgezahlt wird allerdings auch erst beim Ableben des Versicherungsnehmers. Bei der Bestattungsvorsorgeversicherung geht die Leistung aus der Versicherung direkt an das Bestattungsinstitut.
Gleichgültig, welche der vielen Möglichkeiten im Bereich Lebensversicherung in Betracht gezogen werden, eine gründliche und ausführliche Beratung unter der Nutzung aller möglichen Informationsquellen sollte dem Abschluss des Vertrags immer vorausgehen.
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Weitere Informationen zum Verkauf von Lebensversicherungen finden Sie unter Lebensversicherung verkaufen.
