Rentenversicherung

Die Rentenversicherung in Deutschland ist ein Teil des deutschen Sozialsystems. Man versteht unter den Rentenzahlungen monatliche Ansprüche, die man hat, wenn man das Rentenalter erreicht hat. Dieses liegt in Deutschland in der Regel bei 65 Jahren. Im Laufe seines Arbeitslebens muss jeder deutsche Staatsbürger monatlich einen gewissen Teil seines Lohns in die Rentenkasse einbezahlen. Außer dem Arbeitnehmer beteiligt sich auch der Arbeitgeber an der Zahlung der Rentenversicherung.

Alternativer Rentenplan:


Die Höhe der Rente, die man nach Eintritt in das Rentenalter monatlich erhält, hängt davon ab, wie lange man zuvor in die Rentenkasse einbezahlt hat, und wie hoch diese Zahlungen waren. Hier haben Menschen, die eine Zeit lang arbeitslos waren natürlich Nachteile, schließlich war diese Zeit bei ihnen erheblich kürzer. Auch Menschen, die berufsunfähig werden, erhalten eine Rente vom deutschen Staat. Das Altersruhegeld, das ein Beamter nach seiner Berufslaufbahn erhält, nennt man Pension.

Man könnte sich denken, die Rente, die man monatlich in die Rentenversicherung einbezahlt würde aufgehoben werden, und würde dann am Ende der Arbeitskarriere ausgeschüttet werden. In der Realität sieht es etwas komplizierter aus. Alle Menschen, die arbeiten, bezahlen ins deutsche Sozialsystem ein, genauso wie deren Arbeitgeber. Man könnte das Rentensystem als eine Art Generationenvertrag betrachten. Kinder und Jugendliche bezahlen, während sie bei ihren Eltern leben noch nicht in eine Rentenversicherung ein. Ihr Unterhalt wird von ihren Eltern bezahlt. Fangen diese Kinder und Jugendliche später an zu arbeiten, und bekommen selbst Kinder, so bezahlen sie den Unterhalt für ihre Kinder und bezahlen gleichzeitig die Rente für die Senioren, zum Beispiel für ihre Eltern. Sind sie schließlich selbst in dem Alter, in dem sie in den Ruhestand gehen, erhalten sie Rente von allen Menschen, die noch im Arbeitsalter sind. Dazu gehören auch ihre Eltern. Mit der Rentenversicherung wird also sichergestellt, dass es dem Arbeiter auch noch gut geht, wenn er nicht mehr erwerbstätig ist. Das Sozialsystem, in das man als Arbeiter und Arbeitgeber einbezahlt, umfasst außer der Rente auch noch andere Bereiche, wie die Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitslosen sind selbst nicht erwerbstätig, und werden genau wie die Rentner auch von den Erwerbstätigen mitversorgt.

Die gesetzliche Rente ist obligatorisch für einen Arbeiter in Deutschland. Die Rentenversicherung wird nicht nur aus den Rentenbeiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert, sonder auch aus Bundeszuschüssen wie etwa den Steuergeldern aus der Mehrwertsteuer und der Ökosteuer. Somit bezahlen die Rentner im Prinzip ihre eigene Rente wieder in die Rentenkasse ein.
Aus dem gesetzlichen Rententopf werden außer der Auszahlung der gesetzlichen Rente auch die Erwerbsminderungsrente, die Hinterbliebenenrente und die Rehabilitation nach einer Krankheit (zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit) bezahlt.

Ein Arbeiter in Deutschland kann, wenn er will auch eine zusätzliche private Rentenversicherung abschließen, wenn er zusätzliches Geld einzahlen, und im Alter bekommen möchte. So ist es möglich, noch mehr für seine Zukunft vorzusorgen.

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