Pflegeversicherung
Pflegeversichert sind alle Bürger(innen), die krankenversichert sind.
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, werden Sie Mitglied der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse, dieses geschieht auch ohne Antrag.
Sind Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert, haben Sie die Möglichkeit, zwischen einer sozialen oder privaten Pflegeversicherung zu wählen, hierzu muss jedoch bei der Krankenkasse ein Antrag gestellt werden.
Haben Sie sich privat krankenversichert, schließen Sie eine private Pflegeversicherung ab.
Wie der Name "Pflegeversicherung" schon sagt, tritt diese Versicherung in Kraft, wenn Sie pflegebürftig sind.
Pflegebedürftig sind Personen, die auf Grund einer geistigen, seelischen oder körperlichen Krankheit oder einer Behinderung für mindestens 6 Monate erheblich oder im höheren Maße Hilfe für die gewohnten und anfallenden Verrichtungen im täglichen Leben Hilfe benötigen.
Die Pflege dient, entweder als Unterstützung, teilweiser oder sogar kompletter Übernahme der Verrichtungen, aber auch als Beaufsichtigung/Anleitung zur Durchführung der Körperhygiene, im Bereich der Ernährung, im Bereich der Mobilität und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Je nach Einteilung der Pflegestufe
- Pflegestufe 1 erhebliche Pflegebedürftigkeit
- Pflegestufe 2 schwer Pflegebedürftig
- Pflegestufe 3 schwerst Pflegebürftig
erhält man finanzielle Unterstützung aus der Pflegeversicherung.
Diese Unterstützung wird untergliedert in Sachleistung, hierunter fällt die Pflege durch professionelle Pflegekräfte und in Geldleistung, dieses ist Pflegegeld für die pflegende Person. Diese Person kann ein Angehöriger sein, aber auch Freunde oder Nachbarn.
Das Ziel der Pflege liegt darin, die Fähigkeiten zur Selbstversorung zu erhalten und verlorengegangene Fähigkeiten so gut wie möglich wieder herzustellen, die Kommunikaton bei der Leistungserbringung zu verbessern und dass seelisch und geistig Behinderte, psychisch Kranke und geistig verwirrte Menschen sich auch zeitlich in ihrer Umgebung zurechtfinden.
Die Pflegeperson wird auch sozial abgesichert, sie erhält einen Beitrag zur Rentenversicherung, die Höhe dieses Betrages richtet sich dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Des weiteren sind Sie, als Pflegeperson, auch unfallversichert.
Die Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte, Kinder und Ehegatten, ohne Verdienst oder mit geringem Einkommen, sind beitragsfrei üder die Familienversicherung mitversichert.
Bei Rentnern wird die Hälfte des Betrages zur Pflegeversicherung von der Rentenversicherung übernommen, die andere Hälfte wird von der Rente abgezogen.
Wird bei Sozialhilfeempfängern die Krankenkasse bereits vom Sozialamt bezahlt, trägt das Sozialamt auch die Pflegeversicherungsbeiträge.
Arbeitslose erhalten die Pflegeversicherungsbeiträge von der BfA (Bundesanstalt für Arbeit).
Ebenfalls eine gute Erweiterung zur gesetzlichen Krankenversicherung stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung dar.
