Die Gesetzliche Krankenversicherung


Die Gesetzliche Krankenversicherung ist zusammen mit der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems, das dem Versicherten besonders im Vergleich zu anderen Nationen große Vorteile bietet und immer noch als eines der besten Systeme weltweit bezeichnet werden kann. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung von der man nur befreit werden kann, wenn man 3 Jahre lang ein bestimmtes, sehr hohes Jahreseinkommen aufweisen kann.

Insgesamt sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung knapp 70 Millionen Mitglieder registriert, wobei auch erwähnt werden muss, dass gleichzeitig nur etwa 50 Millionen Beitragszahler registriert sind. Aus dieser Diskrepanz heraus wird deutlich, dass fast 20 Millionen und somit 28,5 % aller Versicherungsmitglieder als Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert sind, woran das Prinzip der Solidargemeinschaft deutlich wird. Ebenso wird dieses Prinzip aber auch dadurch repräsentiert, dass sich die Beitragshöhe prozentual nach dem Einkommen richtet (liegt zwischen 12 - 14 Prozent des Einkommens) und nicht etwa, wie in der privaten Krankenversicherung, die gesundheitliche Konstitution bewertet und als entscheidendes Kriterium zur Bemessung der Beitragshöhe herangezogen wird.

Insgesamt verfügt die Gesetzliche Krankenversicherung im wesentlichen über 4 Hauptaufgaben. Zum einen soll sie die Mittel zur Prophylaxe und Gesundheitsförderung bereitstellen, zum anderen aber auch für die Früherkennung von Krankheiten. Diesen beiden Gebieten kommt ein ganz besonderes Augenmerk zu Gute, da sie einen enorm wichtigen Bereich darstellen um Kosten zu sparen und so dem Versicherten weitere Vorteile anbieten zu können. Zwar werden zu Beginn die Kosten steigen, da natürlich auch Vorsorgeuntersuchungen enorme Kosten verursachen, jedoch werden die Behandlungskosten insgesamt sinken, da Krankheiten, wenn sie in einem Frühstadium entdeckt werden, einen geringeren Behandlungs- und somit auch Kostenaufwand verursachen. Die zwei anderen Leistungsgebiete, die die Gesetzliche Krankenversicherung bedient, sind zum einen die akute Krankenversorgung und zum anderen rehabilitative Maßnahmen.

Um die angespannte Finanzlage auf dem Gesundheitssektor zu entlasten sind neben den regulären Beitragszahlungen auch Zuzahlungen eingeführt worden, die dem Versicherten bei geringer finanzieller Belastung indirekt einen großen Nutzen bringen sollen. So werden zum Beispiel pro Quartal für einen Arztbesuch 10 Euro Praxisgebühr fällig oder 5 bis 10 Euro als Zuzahlung bei Medikamenten. Es gibt jedoch einen Höchstsatz, der 2 % des Bruttojahreseinkommen beträgt und so eine zu starke Belastung vor allem alter und kranker Menschen verhindern soll.