Krankenversicherung
In Deutschland unterliegt jeder Bürger der Pflicht einer Krankenversicherung. Allgemein umfasst eine Krankenversicherung die Leistungen einer medizinischen Versorgung im Krankheitsfall, wie Arztbesuch, Klinikkosten, OP-Kosten, Zahnarzt und Vorsorgemaßnahmen. Wir unterscheiden hier die gesetzliche und die private Krankenversicherung (PKV).
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt über die festgelegten Zuzahlungen für ärztliche Betreuung im Quartal, Medikamente, Zahnersatz und Krankenhaus, alle allgemein notwendigen Behandlungen ab, die von den Krankenkassen medizinisch anerkannt werden. Heilpraktiker, Naturheilverfahren und Ähnliches sind davon keine Bestandteile, ebenso wenig besondere Annehmlichkeiten, wie ein Einzelzimmer im Krankenhaus. In der gesetz. Krankenkasse können allerdings nicht berufstätige Familienanghörige ohne Kostenaufschlag aufgenommen werden. Nach der Beitragsanpassung für alle gesetz. Krankenkassen findet die Konkurrenz auf diesem Feld vorwiegend über zusätzliche Angebote und Leistungen der Kassen statt. Sie sollten sich also als Kassenpatient die Leistungen der verschiedenen Krankenkassen genau ansehen.
In der privaten Krankenversicherung werden eine Reihe komfortablerer Angebote gemacht, wie Chefarztbehandlung, Wahl des Chirurgen, Krankenhaustagegeld, in den Versicherungsschutz aufgenommen. Der Leistungsumfang ist von Versicherung und Beitrag abhängig. Angehörige müssen durch die private Krankenversicherung einzeln versichert werden. Seit dem Jahr 2009 gilt allgemein, dass Angestellte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.050 Euro, die Grenze zur gesetz. Krankenversicherung überschreiten. Freiberuflern und Selbstständigen steht die private Krankenversicherung ohnehin offen. In der PKV herrscht der allgemein übliche Wettbewerb privater Versicherer. Hier sollten Sie die Krankenversicherungsvergleiche im Internet nutzen, um einen allgemein günstigen und leistungsstarken Versicherer zu finden. Zusätzliche Vereinbarungen über die üblichen Leistungen hinaus müssen im Einzelnen konkret dem Vertrag hinzugefügt werden.
Jedoch haben Sie als Versicherter der gesetz. Krankenversicherung die Möglichkeit, eine Krankenzusatzversicherung für bestimmte Leistungen abzuschließen. Krankenzusatzversicherung können abgeschlossen werden für Leistungen von Zahnersatz, als Gewährleistung besonderer Annehmlichkeiten im Krankenhaus, wie besonderer Verpflegung und Einzelzimmer, für ein zusätzliches Krankenhaustagegeld. Auf diese Weise ergibt sich auch für den gesetz. Versicherten die Möglichkeit, eine komfortablere Betreuung zu sichern, und, beispielsweise beim Zahnersatz durch eine Zahnzusatzversicherung, nicht vor immens hohen Kosten zu stehen, da die Krankenkassen hier nur noch geringfügige Leistungen erbringen. Viele Krankenzusatzversicherungen gewähren Rückzahlungen, wenn bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel das Krankenhaustagegeld oder die Chefarztbehandlung, nicht in Anspruch genommen werden. Dabei sind in der Regel die Kosten für eine solche Krankenzusatzversicherung allgemein gering.
Beamte sollten direkt eine Beamtenkrankenkasse suchen.
Weitere interessante Versicherungen sind zum einen die Pflegeversicherung und zum anderen Berufsunfähigkeitsversicherung.
