Rürup-Rente Grundlagen
Neben der Riester-Rente ist die Rürup-Rente die am stärksten verbreitete Form der privaten Altersvorsorge, bei der die Sparer in den Genuss staatlicher Unterstützung in hohem Umfang kommen. Sie wird auch als Basisrente bezeichnet und ist nach dem ehemaligen Minister Bert Rürup benannt, welcher als Urheber dieser privaten Form der Altersvorsorge gilt.
Seit längerem zeichnet sich in Deutschland ab, dass das System der gesetzlichen Rente nicht ausreichen wird, um den Menschen einen würdigen Lebensabend zu gewährleisten. Daher hat der Gesetzgeber die private Altersvorsorge implementiert und unterstützt diejenigen, die einen gewissen Teil ihres Gehalts für das Alter anlegen, mit massiven Zuschüssen. Die Riester-Rente ist hierbei das standardisierte Modell für Angestellte in festen Beschäftigungsverhältnissen, während die Rürup-Rente speziell auf die Bedürfnisse von Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern zugeschnitten worden ist.
Gerade Selbstständige und Freiberufler unterliegen häufig starken Einkommensschwankungen. Es ist daher für diesen Personenkreis schwer, einen Vertrag abzuschließen, der einen regelmäßigen monatlichen Beitrag bei der Versicherungsgesellschaft verlangt. Die Basis- oder Rürup-Rente hat auf diesen Umstand reagiert: Die versicherte Person kann den monatlichen Beitrag ruhen lassen, falls sie sich in einer Phase niedriger Einkünfte oder hoher Ausgaben befindet. Andererseits ist es möglich, in Zeiten hoher Einkünfte höhere Einmalzahlungen zu leisten. Die staatlich gewährten Vergünstigungen sind im Wesentlichen denen einer Riester-Rente vergleichbar. Bei der Rürup-Rente werden diese jedoch ausschließlich in Form von Steuervergünstigungen gewährt und nicht wie bei Riester in Form einer staatlichen Förderung durch Zulagen.
Da Selbstständige und Freiberufler meist nicht oder nur in Teilen an der gesetzlichen Altersvorsorge teilnehmen können, ist die Rürup-Rente inzwischen zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Vorsorge-Portfolios dieses Personenkreises geworden.
Zu beachten ist, dass eine Rürup-Rente nicht die Funktion einer Lebensversicherung einnehmen kann. Die auszuzahlende Rente erfolgt monatlich und ist nicht übertragbar, so dass der Versicherte im vorzeitigen Todesfall alle weiteren Ansprüche verliert. Lediglich Ehepartner oder leibliche Kinder kommen in den Genuss einer weiteren Auszahlung und das nur, wenn eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Die Beiträge zur sogenannten Hinterbliebenen-Versicherung können zusammen mit der Sparleistung steuerlich geltend gemacht werden. Rürup-Renten werden als langfristige Verträge abgeschlossen, deren Auszahlung in der Regel frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt.
> zurück zu Welt der Finanzen
