Riesterrente - Welche Zulagen sind möglich?
Altersvorsorge ist ein tendenziell immer wichtigeres Thema. Vor allem junge Menschen sind gefordert. Denn der demografische Wandel sorgt dafür, dass die Renten immer mehr älterer Personen von statistisch weniger Arbeitnehmern finanziert werden müssen. Experten befürchten sogar eine drohende Altersarmut, wenn die demografische Entwicklung so rasant fortschreiten sollte wie in den letzten Jahrzehnten. Wer als junger Mensch seinen Lebensstandard später im Alter halten möchte, der kommt um private Altersvorsorge nicht herum. Denn die staatliche Rente allein, wird später nicht ausreichen können. Auch die Bundesregierung hat diesen Trend bereits erkannt und mit der Rentenreform im Jahre 2000 bzw. 2001 entsprechende Altersvorsorgeprodukte ins Leben gerufen. Mit diesen sollte ein Anreiz zur privaten Vorsorge geschaffen werden. Eines dieser Produkte ist die Riesterrente.
Dank einiger Nachbesserungen bezüglich ihrer möglichen Durchführungswege, der Vererbbarkeit und der staatlichen Zulagen, ist die Riesterrente nach vergleichsweise zögerlichem Beginn eine Art Erfolgsmodell geworden. Wer sich für einen Riestervertrag entscheidet, erhält eine jährliche Grundzulage in Höhe von 154,- €. Pro kindergeldberechtigtem Kind kommen noch einmal 185,- € (bis 2007 geboren) bzw. 300,- € (ab 2008 geboren) hinzu – jährlich. So kommen je nach persönlicher Situation und Laufzeit durchaus hilfreiche Zulagensummen zu Stande. Mit der letzten Nachbesserung im Jahr 2008 wurde des Weiteren ein so genannter Berufsstarterbonus geschaffen. Wer am 01.01. des Jahres, in dem der Riestervertrag abgeschlossen wird, sein 25. Lebensjahr nicht vollendet hatte, bekommt eine zusätzliche Förderung in Höhe von 200,- €. Dieser Bonus wird einmalig im ersten Vertragsjahr gewährt.
Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Riesterförderungen zu nutzen. Während in den ersten Jahren nach Einführungen lediglich Versicherungen und klassische Banksparpläne förderfähig waren, sind es mittlerweile auch Bausparverträge und sogar Fonds, die genutzt werden können. So kommen auch renditeorientierte Anleger auf ihre Kosten. Allerdings gilt auch für Riester-Fondsanlagen, dass alle Einzahlung und auch die staatlichen Zulagen vom Anbieter garantiert sein müssen. Es kann also trotz risikobewusstem Anlageprinzip praktisch kein Geld „verloren gehen“. Interessant ist auch das Riesterbausparen: Obwohl normalerweise für alle Riesterverträge das 60. Lebensjahr des Vertragsinhabers als frühester Abrufzeitpunkt gilt, bietet diese Variante eine Ausnahme. Denn wer sein Riesterguthaben in selbstgenutztes Wohneigentum investiert, für den gilt dieser festgelegte Zeitpunkt nicht. Eine frühere Verfügung ist in diesem Fall möglich.
