Riester-Bausparvertrag
Der Unterschied zwischen Riester Bausparverträgen und normalen Bausparverträgen liegt vor allem darin, dass die gesparten Beiträge samt der Riester Förderung eben in einen Riester Bausparvertrag fließen.
Auch wenn ihre Gelder nicht in die Riester Rentenversicherung eingezahlt werden, erhalten sie dieselben Förderungen. Sie können auch zusätzliche Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmersparzulagen in Anspruch nehmen. Neuerdings reicht es aus, wenn sie einen Drittel der Bausumme ansparen und den Rest als Darlehen erhalten. In der Vergangenheit waren es meist 50 Prozent, die sie aus eigener Kraft angespart haben, um die gleiche Summe dann als Darlehen zu erhalten.
Die Raten mit denen sie ihr Bauspardarlehen tilgen gelten als Riesterbeiträge. Die Verzinsung läuft über ein fiktives Konto, welches während der Sparphase mit 2 Prozent verzinst wird. Das so entstehende fiktive Guthaben bildet für das Finanzamt die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter.
Bei Rentenbeginn ist dann die Entscheidung zu treffen, ob die Steuerschuld mit einem Mal beglichen, oder aber Ratenweise abgezahlt werden soll. Entscheidet man sich für eine sofortige Zahlung, erhält man 30 Prozent Rabatt.
