Die DWS Basisrente Premium mit Höchststandssicherung

Monatlich die Höchststände absichern
Ab dem 55. Lebensjahr haben Sie die einmalige Chance den Zeitpunkt für Ihre "persönliche Höchststandssicherung" festzulegen. Durch die Anwahl der Höchststandssicherung wird festgelegt, dass der Wert des Garantiekapitals für die Verrentung nicht mehr unter einen einmal abgesicherten Stand sinken kann. Um dieses Garantieniveau zu sichern wird das investierte Kapital nach und nach konservativer ausgerichtet.

Gute Aussichten auf gute Erträge
Von dem Zeitpunkt der Anwahl der Höchststandssicherung können Sie nur noch gewinnen, denn jeweils zu einem monatlichen Stichtag* wird das Investment neu geprüft und jeder neu erreichte Höchststand festgesetzt. So werden Verluste kurz vor Renteneintritt vermieden und Sie genießen die Absicherung, dass die so „eingeloggten" Wertsteigerungen zum Zeitpunkt der Rentenphase in voller Höhe zur Verfügung stehen. Die volle Höchststandssicherung entfällt, wenn Sie vor dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Renteneintritt in den Ruhestand gehen bzw. vor diesem Zeitpunkt Rentenansprüche aus dem DWS Basisrente Premium - Vertrag geltend machen. Rechtzeitig vor Vollendung des 55. Lebensjahres wird sich die DWS mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über die genauen Einzelheiten zur Option der Höchststandssicherung informieren.**

* Der fünfte Kalendertag eines jeden Monats oder - falls dieser kein Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main ist - der jeweils nächste
Bankarbeitstag an beiden Orten.
** Die genauen Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zum Umfang der Höchststandssicherung sind im Antragsformular in den Besonderen
Bedingungen für die DWS BasisRente Premium geregelt.

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