Durch Zahlung von monatlichen Beiträgen oder Einmalzahlungen in eine Basisrente genießt der Anleger eine von der Versicherungsgesellschaft ausbezahlten lebenslangen Rente.
Der besondere Vorteil ist hier, dass er die Einzahlungen in seiner Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen kann. Die Einzahlungen mindern also sein zu versteuerndes einkommen und damit die zu zahlende Einkommenssteuer. Gerade für Selbständige bietet die Basisrente damit die einzige Möglichkeit gefördert für den Ruhestand vorzusorgen.
Dabei sind allerdings bestimmte Voraussetzungen zu beachten, um auch wirklich in den Genuss der Steuerförderung zu gelangen. So darf der Versicherungsvertrag der Basisrente ausschließlich eine lebenslange Verrentung des angesparten Kapitals vorsehen. Diese Rentenzahlung darf frühestens mit dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Ein Kapitalwahlrecht, wie es dieses beispielsweise bei der privaten Lebensversicherung gibt, besteht bei der Basisrente somit nicht.
Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers verfallen alle bis dahin eingezahlten Versicherungsbeiträge zugunsten der Versicherungsgemeinschaft. Um dies zu umgehen, bieten die meisten Versicherungen einen zusätzlichen Schutz an. Der sogenannte Hinterbliebenenschutz. Je nach Tarif wird im Falle des Falles zum Beispiel eine Rente an die Hinterbliebenen für die folgenden 15 Jahre ausbezahlt.
Details zum Hinterbliebenenschutz finden Sie im Versicherungsangebot der jeweiligen Gesellschaft.
Die Basisrente ist pfändungssicher und damit auch Hartz IV sicher. Denn wenn der Versicherungsnehmer arbeitslos wird und in folge dessen zum Hartz IV Fall wird, kann der Staat und auch keine andere Institution oder Person auf das Vertragsguthaben „zugreifen".
Die Vorteile der Basisrente im Überblick:
Weitere informationen zur Basisrente: