Steuerliche Förderung der Basisrente

Die steuerliche Förderung macht die Basisrente insbesondere interessant für Selbständige und Besserverdiener. Denn bis zu 100 Prozent der Einzahlungen kann der Anleger von der Steuer als Sonderausgaben absetzen. Der Anteil des abzugsfähigen Beitrags erhöht sich dabei von 2005 bis 2025 um jeweils 2 Prozent von 60 Prozent auf 100 Prozent. Im Jahre 2009 können somit 68 Prozent der Investitionen steuerlich geltend gemacht werden.
Der Anleger kann bis zu 20.000 Euro pro Jahr in den Vertrag einbezahlen. Verheiratete können sogar bis 40.000 Euro in den vertrag steuerbegünstigt einspeisen.

Aus der folgenden Tabelle können Sie den Verlauf der Förderung entnehmen:

 

Steuerliche Behandlung
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