Betrachtet man die Eckdaten einer Basisrente, so fällt sofort auf, dass im falle des Todes des Versicherungsnehmers keinerlei Leistungen an die Hinterbliebenen ausbezahlt werden. Denn das gesamte Vertragsguthaben kommt der Versicherungsgemeinschaft zu Gute.
Wer lang lebt profitiert von diesem System und wer früh stirbt dem kann es eigentlich egal sein.
Doch die Versicherer haben reagiert und bieten ihren Versicherten sogenannte Hinterbliebenenversicherungen an. Im falle des Todes wird dann den Hinterbliebenen über eine bestimmte Zeit eine monatliche Rente ausbezahlt.
Darüber hinaus ist die Basisrente weder beleihbar, vererbbar und auch nicht übertragbar. Diese Voraussetzung verschafft dem Versicherten allerdings auch den Vorteil, dass das Vertragsguthaben nicht verpfändet werden darf und der vertrag damit Hartz IV sicher ist.
Des Weiteren ist ausschließlich eine Verrentung des angesparten Kapitals möglich. Eine Teilauszahlung ist somit ausgeschlossen. So soll sichergestellt werden, dass der Anleger auch später in seinem Ruhestand ausreichend versorgt ist.
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