Seit dem Jahre 2005 steigt die steuerliche Absetzbarkeit der Einzahlungen sowie der Rentenanteil, der später zu versteuern ist. Im Jahr 2025 kann der Anleger dann die kompletten Beiträge zu 100 Prozent von der Steuer absetzen. Bis dahin steigt der Anteil des steuerlich abzugsfähigen Beitrags von 2005 bis 2025 jährlich um 2 Prozent. So kann man bereits 2009 68 Prozent seiner Einzahlungen von der Steuer absetzen.
Im Gegenzug steigt von 2005 ab auch der Anteil der zu versteuernden Rente. Dieser Anteil steigt jährlich beginnend in 2005 mit 50 Prozent bis 2020 um 2 Prozent und dann um jährlich 1 Prozent bis 2040.
